Deckblatt der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen aus Metallprofiltafeln

Anlass der Novellierung

Zur Zeit wird beim IFBS wieder an der Novellierung der Montagerichtlinie gearbeitet. Die aktuelle Version stammt aus 2009 und ist in vielen Teilen bereits von der Baustellenwirklichkeit und den verschärften Anforderungen an die Bauweise eingeholt worden.

ZBN Civil Engineers ist seit langem ein förderndes Mitglied im IFBS und wir haben an mehreren Schriften des Verbandes mitgearbeitet.

Bei der Montagerichtlinie ― der recht sperrige offizielle Name lautet: “Richtlinie für die Planung und Ausführung von Dach-, Wand- und Deckenkonstruktion aus Metallprofiltafeln” ― handelt sich um das zentrale Dokument der Bauweise. Hier werden die aktuellen Anerkannten Regeln der Technik niedergelegt und damit die Grundlage für Planung, Ausführung und (gutachterliche) Bewertung. Die von den Mitgliedern des Ausschusses erbrachte ehrenamtlich geleistete Mitarbeit trägt dazu bei, die Ausführungshöhe der Metallleichtbauweise verlässlich zu erhalten und zu steigern.

Unsere Anliegen

Die ersten Sandwichelemente mit Mineralwollfüllung (Miwoelemente) sind vor etwa 20 Jahren auf den Markt gekommen. Sie wurden stillschweigend den bereits etablierten Sandwichelementen mit Polyurethanschaumkern zugordnet und die bestehenden Ausführungsregeln ohne große Diskussion auf die seinerzeit neuen Produkte angewendet.

Mittlerweile hat sich auf allen Ausführungsebenen herausgestellt, dass diese Einstufung nicht zutreffend ist. Sandwichelemente mit Mineralwollkern sind wesentlich schwerer als solche mit Schaumkern, sie sind sehr empfindlich gegen Stoß, Druck und ganz besonders gegen Feuchtigkeit.

Im Gegensatz zu den Elementen mit geschlossenzelligem Kern nehmen Miwoelemente leicht Wasser auf. Das eingedrungene Wasser führt zu einer Verminderung der Wärmedämmung, zu massivem Korrosionsangriff und zu einer deutlichen Mehrung des Gewichts. Korrosion und Mehrgewicht können schnell zu statischen Problemen und zu einer deutlichen Minderung der Lebens­­erwartung führen.

ZBN Civil Engineers setzt sich im Rahmen der Ausschussarbeit unter anderem dafür ein, den Miwoelementen eine eigenes Kapitel innerhalb der Montagerichtlinie zu widmen. Bei der Ausgestaltung dieses Kapitels soll insbesondere der Empfindlichkeit gegen Wasser, das nicht nur von oben sondern auch in den vertikalen Stößen und im Fußpunkt eindringen kann, Rechnung getragen werden. Die für die Sandwichelemente mit geschlossenzelligen Schaumkern bewährten Details können eben nicht auf die Mineralwollelemente übertragen werden.

Eine ungeeignete Wandkopfabdeckung mit einem einfachen Formteil aus dünnem Stahlblech

Die Montagerichtlinie sieht für Wandkonstruktionen, bei denen Sandwichelemente, Kassetten oder einschaliges Trapezblech verwendet werden, eine Wandkopfabdeckung mit einem einfachen Kantteil vor. Diese Art der Abdeckung steht neben den vom Dachdeckerhandwerk zugelassenen, wesentlich aufwändigeren Verwahrungen, wie zum den auf Riffelblechen schwimmend gelagerten Hauben aus pulverbeschichtetem Aluminiumblech.

Die Wandkopfabdeckung (umgangssprachlich vielfach als “Attika” bezeichnet) mit einem einfachen Kantteil aus verzinktem, hauchdünn beschichtetem Stahlblech stößt sehr schnell an ihre Grenzen:

Ausladungen über 200 Millimeter neigen zu Verwerfungen, die sich in den Stößen nicht mehr dichten lassen.

Die einfachen, mit Glattblechen unterlegten Stöße sind ausnahmslos leckagegefährdet und keinesfalls für Konstruktionen geeignet, die sehr empfindlich auf Wasser reagieren und kein ausreichendes Abtrockungsvermögen aufweisen. Das sind zum Beispiel die bereits angesprochenen Miwoelemente, Mauerwerks- oder Betonwände.

Das Bild oben zeigt eine derartige, nach unserem Dafürhalten ungeeignete Ausführung. Die Auladung mit knapp 60 Zentimeter ist schlichtweg zu groß. Die unter der Abdeckung eingelegte Dämmung dient als Reservoir für den von innen einsetzenden Korrosionsprozess. (Weiteres hierzu kann unserem Beitrag zu den Aachener Bausachverständigentage 2015 entnommen werden.)

Daneben tritt die Problematik mangelnder Verschieblichkeit bei Wärmedehnung.

​ZBN Civil Engineers setzt sich im Rahmen der Ausschussarbeit dafür ein, dass für die Anwendung der “IFBS-Attika” deutliche Grenzen formuliert werden. Auf diesem Weg kann die Planung und Ausführung ungeeigneter Wandkopfabdeckungen vermieden werden.

Wo drückt der Schuh?

Falls Sie Vorschläge oder Hinweise für eine Verbesserung oder Korrektur der Montagerichtlinie haben, würden wir uns über Ihre Nachricht freuen. Sie erreichen uns recht einfach per Email.

Quellen

IFBS 8.01:2009-04 “Richtlinie für die Planung und Ausführung von Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen aus Metallprofiltafeln” IFBS-Industrieverband für Bausysteme im Metallleichtbau, April 2009

Deutsches Dachdeckerhandwerk – Regeln für Metallarbeiten, Ausgabe Januar 2016, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co KG

41. Aachener Bausachverständigentage: Außenwände und Fenster

#Montagerichtlinie #IFBS #Metallleichtbau #Sandwichelemente #Wandkopfabdeckung #Attika

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

ZBN Civil Engineers GmbH

E-Mail: info@zbn.de

Tel: +49 2502 / 22 72 976

Korrosion – durch Oxidation bewirkte Zersetzung eines Metalls, umgangssprachlich „Rosten“